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BGH, 28.09.1995 - IX ZR 197/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wechselseitige Wirksamkeit von Anfechtungshandlungen im Konkurs- und Insolvenzrecht der alten und neuen Bundesländer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 10.11.1993 - 8 O 163/93
- OLG Naumburg, 06.09.1994 - 1 U 241/93
- BGH, 28.09.1995 - IX ZR 197/94
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97
Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des …
Es ist nicht nur ohne Bedeutung, in welchem Teilgebiet Deutschlands die einzelne Rechtshandlung vorgenommen wurde (BGH, Beschl. v. 28. September 1995 - IX ZR 197/94, BGHR DDR-GesO § 22 Abs. 4 Anfechtungsstatut 1); es kommt auch nicht darauf an, ob das Verfahren richtigerweise in dem der anderen Insolvenzordnung unterliegenden Gebiet hätte eröffnet und damit deren Vorschriften hätte unterstellt werden müssen.Deshalb richtet sich auch die Anfechtung einer Rechtshandlung stets allein nach der Insolvenzordnung des Gebietes, in dem das Verfahren eröffnet worden ist (BGH, Beschl. v. 28. September 1995, aaO).
- BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96
Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners
Bei dieser Sachlage brauchte der Kläger - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - nicht zusätzlich darzulegen, daß P. keinen Kredit in ausreichender Höhe mehr erlangen konnte, um seine Schulden in längstens einem Monat (zu dieser Frist vgl. Senatsurt. v. 27. April 1995 - IX ZR 197/94, aaO S. 1115) zu bezahlen.